Die Nachlassplanung gewinnt mit dem revidierten Schweizer Erbrecht zunehmend an Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen die neuen Pflichtteilsregelungen, die grössere Freiheiten bei der Verteilung des Vermögens ermöglichen. Zugleich wird aufgezeigt, welche rechtlichen Vorkehrungen getroffen werden sollten, damit der letzte Wille klar und rechtsgültig umgesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere die Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen, die Berücksichtigung von Pflichtteilen, die Regelung von Unternehmensnachfolgen sowie die Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ebenfalls behandelt werden Fragen zur Erbteilung, zu Vermächtnissen und zu den Rechten und Pflichten der Erben. Ziel ist es, frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen und Vermögenswerte geordnet an die nächste Generation zu übertragen.
André Schlatter (Jahrgang 1961) studierte Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen und schloss sein Studium als lic. iur. ab. Nach Tätigkeiten bei der Credit Suisse, einem Gerichtspraktikum und der Anwaltsausbildung erwarb er 1992 das st. gallische Anwaltspatent. Seit 1995 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und seit 2001 Partner einer renommierten St. Galler Kanzlei. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem im Erb-, Familien-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Zudem engagiert er sich als Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und war während vieler Jahre in der Kommunal- und Kantonspolitik aktiv.